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Impressum

Impressum

FEMfitDay e. U.

​Seitenstettengasse 5/37

1010 WIen

 

 

Firmenbuch Nr.: 666815k

Unternehmensgegenstand: Eventmanagement, Frauenfitness und Lifestyle Event

 

hello@femfitday.at

+43 670 4082294

 

Mitglied der Witschaftskammer Wien

 

Berufsrecht:

Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at

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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Tickets und die Teilnahme am FEMfitDay sowie für sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen des Veranstalters.

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Mit dem Erwerb eines Tickets und dem Betreten der Veranstaltungsstätte akzeptiert die Teilnehmerin diese AGB sowie die jeweils geltende Hausordnung des Veranstaltungsortes und die Sicherheits- und Verhaltensanweisungen des Veranstalters und der von ihm beauftragten Personen.

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Abweichende Bedingungen der Käuferin oder Teilnehmerin gelten nur, wenn diese vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

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2. Veranstaltung 

Der FEMfitDay ist eine Frauenfitness- und Lifestyle-Veranstaltung und findet am 20. Februar 2027 im Hyatt Regency Vienna, 1100 Wien, statt.

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Das Veranstaltungsprogramm umfasst unter anderem Fitness- und Sporteinheiten, Workshops, Talks, Entspannungs- und Lifestyle-Angebote.

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Der konkrete Veranstaltungsort, Beginn, Einlasszeiten und weitere organisatorische Informationen werden vom Veranstalter rechtzeitig über die Website, das Ticketing-System oder andere offizielle Kommunikationskanäle bekannt gegeben.

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3. Ticketkauf und Vertragsschluss

Der Ticketverkauf für den FEMfitDay erfolgt über das vom Veranstalter eingesetzte Ticketsystem Ticket iO.

Der Vertrag über den Erwerb eines Tickets kommt mit erfolgreicher Bestellung und Bestätigung des Ticketkaufs zustande.

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Nach erfolgreichem Abschluss des Kaufvorgangs erhält die Käuferin eine elektronische Bestätigung bzw. das entsprechende Ticket. Für die technische Abwicklung des Ticketkaufs können zusätzlich die Bedingungen von Ticket iO gelten.

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Das Ticket ist nach vollständigem Eingang des jeweiligen Ticketpreises gültig.

Die Käuferin ist dafür verantwortlich, beim Kauf korrekte Kontaktdaten anzugeben und die Bestell- bzw. Ticketbestätigung aufzubewahren.

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4. Ticketkategorien und Ermäßigungen

Für den FEMfitDay werden unterschiedliche Ticketkategorien angeboten.

Die regulären Tickets werden in folgenden Verkaufsstufen angeboten:

  • Super Early Bird Ticket

  • Early Bird Ticket

  • Standard Ticket
     

Die einzelnen Ticketkategorien unterscheiden sich grundsätzlich hinsichtlich des Ticketpreises und des jeweiligen Verkaufszeitraums. Preise, Kontingente und Verfügbarkeiten werden im Rahmen des Ticketverkaufs über Ticket iO bekannt gegeben.

 

Darüber hinaus können ermäßigte Tickets angeboten werden, insbesondere:

  • U24 Ticket

  • Karenz Ticket

 

Für U24- und Karenz-Tickets gelten die jeweils beim Ticketkauf angegebenen Voraussetzungen.

Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen geeigneten Nachweis für die Inanspruchnahme eines ermäßigten Tickets zu verlangen.

 

Kann der erforderliche Nachweis beim Einlass nicht erbracht werden, kann der Zutritt mit dem ermäßigten Ticket verweigert werden. Alternativ kann der Veranstalter – soweit organisatorisch möglich – die Nachzahlung der Differenz zum jeweils geltenden regulären Ticketpreis ermöglichen.

 

Welche Nachweise für die jeweiligen ermäßigten Ticketkategorien akzeptiert werden, wird im Rahmen des Ticketverkaufs bzw. auf der Website des FEMfitDay bekannt gegeben.

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Wird ein ermäßigtes Ticket auf eine andere Person übertragen, muss auch die neue Ticketinhaberin die Voraussetzungen für die jeweilige Ermäßigung erfüllen.

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Ein früher erworbenes Ticket, insbesondere ein Super Early Bird oder Early Bird Ticket, begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen gegenüber später angebotenen Ticketkategorien, sofern solche zusätzlichen Leistungen nicht ausdrücklich zugesagt wurden.

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5. Ticketpreis, Umsatzsteuer und Gebühren

Die jeweils gültigen Ticketpreise werden im Rahmen des Ticketverkaufs über Ticket iO angegeben.

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Soweit gesetzlich vorgeschrieben, enthalten die angegebenen Preise die gesetzliche Umsatzsteuer.

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Zusätzlich anfallende Service-, Zahlungs-, Bearbeitungs- oder sonstige Gebühren werden – soweit sie nicht bereits im Ticketpreis enthalten sind – im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen.

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6. Umfang des Tickets

Das Ticket berechtigt grundsätzlich zum Eintritt zum FEMfitDay am 20. Februar 2027 und zur Teilnahme an den im Rahmen der Veranstaltung angebotenen Workouts, Workshops und Talks, soweit deren jeweilige Kapazität dies zulässt.

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Das Ticket berechtigt nicht automatisch zu einem reservierten Platz bei jedem einzelnen Programmpunkt.

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Nicht im Ticketpreis enthalten sind insbesondere Speisen und Getränke sowie sonstige ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichnete Zusatzleistungen.

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7. Programmpunkte mit begrenzter Kapazität

Bei einzelnen Workouts, Workshops, Talks oder sonstigen Programmpunkten kann die Teilnehmerinnenzahl aus organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder räumlichen Gründen begrenzt sein.

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Für solche Programmpunkte gilt grundsätzlich das Prinzip „first come, first served“, sofern vom Veranstalter nicht ausdrücklich eine andere Regelung bekannt gegeben wird.

 

Ein Anspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Programmpunkt oder auf einen bestimmten Platz besteht daher nicht.

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Die Teilnehmerin wird gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Programmpunkts am entsprechenden Veranstaltungsbereich einzufinden.

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Ist die maximale Kapazität erreicht, kann der Zutritt zu diesem Programmpunkt verweigert werden.

 

8. Ticketgültigkeit und Einlass

Das Ticket berechtigt grundsätzlich nur zum Eintritt zur Veranstaltung am 20. Februar 2027 bzw. zu einem vom Veranstalter bekannt gegebenen Ersatztermin.

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Beim Einlass ist das gültige Ticket in der vom Veranstalter bzw. Ticketanbieter vorgesehenen Form vorzuweisen.

Der Veranstalter ist berechtigt, die Gültigkeit des Tickets sowie bei ermäßigten Tickets die Anspruchsberechtigung zu überprüfen.

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Ein Ticket kann grundsätzlich nur einmal zum Eintritt verwendet werden. Nach erfolgtem Einlass kann eine neuerliche Verwendung desselben Tickets ausgeschlossen werden.

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Bei Verlust des Tickets ist die Käuferin verpflichtet, sich möglichst rasch an den Ticketanbieter bzw. Veranstalter zu wenden. Ein Anspruch auf Ersatz eines verlorenen oder unbrauchbar gewordenen Tickets besteht nur, soweit dies organisatorisch möglich und gesetzlich geschuldet ist.

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9. Übertragung von Tickets

Tickets können grundsätzlich auf eine andere Person übertragen werden, sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist.

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Bei der Übertragung eines Tickets bleiben die ursprünglichen Ticketbedingungen bestehen.

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Insbesondere muss die neue Ticketinhaberin bei einem U24- oder Karenz-Ticket ebenfalls die Voraussetzungen für die jeweilige Ermäßigung erfüllen.

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Der Veranstalter kann zur organisatorischen Abwicklung einer Übertragung die Bekanntgabe bzw. Änderung der relevanten Ticketdaten verlangen.

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10. Stornierung, Rückgabe und Rücktritt

Der Kauf eines Tickets ist grundsätzlich verbindlich.

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Bei Tickets für eine Veranstaltung mit einem bestimmten Veranstaltungstermin besteht für Verbraucherinnen grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG erfüllt sind.

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Die Vorschrift erfasst Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, sofern für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist.

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Eine freiwillige Rücknahme oder Rückerstattung von Tickets wegen persönlicher Verhinderung, Krankheit, Urlaub, verspäteter Anreise oder sonstiger persönlicher Gründe ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

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Gesetzlich zwingende Ansprüche der Käuferin bleiben unberührt.

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11. Programm-, Line-up- und Besetzungsänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm, den Ablauf, die Zeiten, die Reihenfolge der Programmpunkte sowie die Besetzung der Veranstaltung aus organisatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern.

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Dies gilt insbesondere für Änderungen einzelner Workouts, Workshops, Talks, Trainerinnen, Speakerinnen und Acts.

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Ein Anspruch auf das Auftreten einer bestimmten Trainerin, Speakerin oder eines bestimmten Acts besteht nicht, sofern deren Auftreten nicht ausdrücklich als wesentlicher Bestandteil der Veranstaltung vertraglich zugesichert wurde.

 

Der Veranstalter bemüht sich, wesentliche Änderungen rechtzeitig über geeignete Kommunikationskanäle bekannt zu geben.

 

12. Verschiebung der Veranstaltung

Sollte der FEMfitDay aus einem wichtigen Grund nicht am ursprünglich vorgesehenen Termin stattfinden können und auf einen Ersatztermin verschoben werden, bleibt das erworbene Ticket grundsätzlich für den Ersatztermin gültig.

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Der Veranstalter wird den Ersatztermin und die weiteren organisatorischen Informationen rechtzeitig bekannt geben.

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Kann eine Teilnehmerin am Ersatztermin nachweislich nicht teilnehmen, wird der Veranstalter über die Möglichkeiten einer Rückerstattung bzw. sonstigen Abwicklung informieren, soweit eine solche nach den gesetzlichen Bestimmungen oder den konkreten Umständen vorgesehen ist.

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Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Park-, Verdienstausfalls- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im gesetzlich zwingenden Umfang.

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13. Absage der Veranstaltung

Sollte der FEMfitDay vollständig abgesagt werden, informiert der Veranstalter die Ticketinhaberinnen über die weitere Abwicklung.

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Im Fall einer vollständigen Absage wird der Veranstalter, soweit gesetzlich geschuldet, den Ticketpreis rückerstatten oder eine andere gesetzlich zulässige Lösung anbieten.

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Bereits entstandene zusätzliche Kosten der Teilnehmerin, insbesondere für Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Parken oder sonstige Leistungen, werden grundsätzlich nicht ersetzt, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

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14. Teilnahme an sportlichen Aktivitäten

Die Teilnahme an Workouts, Fitnesskursen, Yoga, Pilates, HIIT, Boxing, Zumba®, Poundfit®, Meditation, Entspannungsangeboten und sonstigen körperlichen Aktivitäten erfolgt eigenverantwortlich.

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Die Teilnehmerin ist selbst dafür verantwortlich, ihre körperliche Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung für die jeweilige Aktivität einzuschätzen.

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Bei bestehenden gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen, Schwangerschaft oder sonstigen Umständen, die die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten beeinflussen können, wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.

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Anweisungen der Trainerinnen sowie Sicherheits- und Verhaltenshinweise sind zu beachten.

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Bei Schmerzen, Unwohlsein, Schwindel oder sonstigen Beschwerden ist die Aktivität unverzüglich zu beenden und gegebenenfalls Unterstützung beim Veranstaltungspersonal anzufordern.

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Der Veranstalter kann Teilnehmerinnen von einzelnen Programmpunkten ausschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.

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Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche bleiben unberührt.

 

15. Mindestalter

Die Teilnahme am FEMfitDay ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.

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Personen unter 16 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, beim Einlass einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.

 

16. Hausordnung und Verhalten

Die Teilnehmerinnen haben die Hausordnung des Veranstaltungsortes sowie sämtliche Sicherheits- und Verhaltensanweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals, der Trainerinnen, des Sicherheitspersonals und sonstiger beauftragter Personen zu beachten.

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Nicht gestattet sind insbesondere Verhaltensweisen, durch die andere Personen gefährdet, erheblich gestört oder belästigt werden.

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Die Mitnahme von Gegenständen, deren Besitz oder Verwendung gesetzlich verboten ist oder die nach der Hausordnung des Veranstaltungsortes nicht erlaubt sind, ist untersagt.

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Ebenso kann der Veranstalter die Mitnahme von Gegenständen untersagen, die geeignet sind, Personen oder den Veranstaltungsbetrieb zu gefährden oder erheblich zu beeinträchtigen.

 

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen kann die betreffende Person vom Veranstaltungsort verwiesen werden.

 

In einem solchen Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, soweit gesetzlich zulässig.

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17. Barrierefreiheit

Der Veranstalter bemüht sich im Rahmen der Möglichkeiten um einen möglichst barrierearmen Zugang und eine möglichst barrierearme Teilnahme.

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Aufgrund der baulichen und organisatorischen Gegebenheiten des Veranstaltungsortes können jedoch nicht sämtliche Angebote für jede Form der Beeinträchtigung uneingeschränkt zugänglich sein.

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Teilnehmerinnen mit individuellen Unterstützungsbedürfnissen werden gebeten, den Veranstalter möglichst vor dem Veranstaltungstag zu kontaktieren, damit nach Möglichkeit eine geeignete Lösung gefunden werden kann.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

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18. Garderobe und persönliche Gegenstände

Am Veranstaltungsort kann eine Garderobe zur Verfügung stehen.

 

Die Nutzung der Garderobe erfolgt auf eigene Verantwortung.

 

Der Veranstalter übernimmt für persönliche Gegenstände, Kleidungsstücke, Gepäck, Wertgegenstände oder sonstige mitgebrachte Sachen grundsätzlich keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

 

Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

 

Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die aufgrund gesetzlich zwingender Bestimmungen zu ersetzen sind, bleibt unberührt.

 

19. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Während des FEMfitDay können durch den Veranstalter oder durch vom Veranstalter beauftragte Personen Foto-, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden.

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Diese Aufnahmen können zur Dokumentation, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des FEMfitDay sowie für die Kommunikations- und Social-Media-Kanäle des Veranstalters verwendet werden.

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Die Teilnehmerinnen nehmen zur Kenntnis, dass sie im Rahmen von Übersichts-, Stimmungs- oder Veranstaltungsaufnahmen erkennbar abgebildet werden können.

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Bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Teilnehmerin gezielt und individuell im Vordergrund steht, werden die dafür geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen berücksichtigt.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Foto-, Video- und Tonaufnahmen erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.

 

20. Goodie Bag

Sofern beim FEMfitDay Goodie Bags ausgegeben werden, erfolgt die Ausgabe nur solange der Vorrat reicht.

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Ein Anspruch auf ein Goodie Bag oder auf bestimmte darin enthaltene Produkte besteht nicht.

 

Der Veranstalter kann Inhalt, Umfang und Ausgabe der Goodie Bags jederzeit ändern.

 

21. Speisen und Getränke

Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht im Ticketpreis enthalten, sofern im Ticketverkauf nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

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Am Veranstaltungsort können Speisen und Getränke käuflich erworben werden.

Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Produkte oder Leistungen externer Anbieter, soweit diese nicht vom Veranstalter selbst erbracht werden.

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22. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

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Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für sonstige Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

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Im Übrigen haftet der Veranstalter – soweit gesetzlich zulässig – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

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Die Teilnehmerin ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden zu treffen.

Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten erfolgt unter Beachtung der in diesen AGB festgelegten Eigenverantwortung der Teilnehmerin.

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23. Notfälle und Erste Hilfe

Bei medizinischen Notfällen oder sonstigen Gefahrensituationen sind unverzüglich die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters bzw. des Veranstaltungspersonals zu informieren.

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Die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Notfall erforderliche Erste-Hilfe-Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten veranlasst werden.

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Bei einem medizinischen Notfall kann insbesondere die Verständigung des Rettungsdienstes erforderlich sein.

 

24. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.

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Die Datenschutzerklärung ist auf der Website des FEMfitDay abrufbar.

 

25. Verbraucherinformationen und gesetzliche Rechte

Die gesetzlichen Rechte von Verbraucherinnen bleiben durch diese AGB unberührt.

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Insbesondere werden zwingende Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

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Soweit gesetzlich vorgesehen, werden Verbraucherinnen vor Abschluss des Ticketkaufs über die wesentlichen Eigenschaften der Leistung, den Gesamtpreis einschließlich gesetzlich anfallender Abgaben und Gebühren sowie über die maßgeblichen Vertragsbedingungen informiert.

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Die Bestimmungen dieser AGB gelten nur insoweit, als sie mit zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind.

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26. Änderungen der AGB

Für den jeweiligen Ticketkauf gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogenen AGB.

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Änderungen dieser AGB für bereits abgeschlossene Verträge sind nur zulässig, soweit hierfür eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmerin zumutbar ist.

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Aktuelle AGB werden auf der Website des FEMfitDay veröffentlicht.

 

27. Anwendbares Recht

Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und der Käuferin bzw. Teilnehmerin findet österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts Anwendung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

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28. Gerichtsstand

Für Klagen gegen Verbraucherinnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Eine Gerichtsstandsvereinbarung zulasten einer Verbraucherin wird nicht getroffen, soweit dies gesetzlich unzulässig ist.

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Soweit gesetzlich zulässig, ist für Streitigkeiten mit Unternehmerinnen das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.

 

29. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt, soweit gesetzlich zulässig, eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

Stand: September 2026

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